Gartenbesitzer müssen Bombenentschärfung zahlen

Wie tickende Zeitbomben liegen sie im Untergrund. Fachleute gehen davon aus, dass von den zahllosen Bomben, die die Alliierten im Zweiten Weltkrieg über Deutschland abwarfen, rund 250.000 wegen technischer Defekte nicht explodiert sind und auf vielen privaten Grundstücken und Gärten liegen.

Müssen Sie für die Kosten der Entschärfung aufkommen, wenn die Blindgänger auf Ihrem Grundstück gefunden werden?

Zigtausende von den Bomben aus dem Zweiten Weltkrieg schlummern noch unentdeckt im Erdreich. Manche mehrere Meter tief, andere nur knapp unter der Oberfläche. Sie liegen im Ruhrgebiet und Niederrhein, aber auch Großstädte wie Dresden, Hamburg oder Hannover sind besonders betroffen.

Entdeckt werden die Blindgänger bei Bauarbeiten oder bei der Auswertung historischer Luftbilder. Experten gehen davon aus, dass das Aufspüren und Beseitigen der Bomben noch Jahrzehnte dauern wird. Ob der Zünder entschärft werden kann oder ob kontrolliert gesprengt werden muss, entscheiden die Kampfmittelräumer. Der gefährliche Job hat bereits Dutzende von ihnen das Leben gekostet. Das Entschärfen und Beseitigen von Fliegerbomben ist Ländersache – normalerweise. 

 

Bombenfund im Garten – was müssen Sie zahlen?

Für die Entschärfung einer Bombe sind verschiedene Fachkräfte im Einsatz: Polizei, Feuerwehr und das Sprengkommando. Schließlich muss die Fundstelle weiträumig abgesperrt werden und der Kampfmittelbeseitigungsdienst agieren. Wird die Bombe auf einem privaten Grundstück gefunden, müsse der Besitzer für die Kosten der Beseitigung aufkommen. Schließlich sei dieser für die Sicherheit seines Grundstücks und somit für die Beseitigung von Gefahren durch Kampfmittel verantwortlich, erklärt das Innenministerium gegenüber dem Sender „Bayern3“. Unter die Beseitungsarbeiten fallen die Suche, die Freilegung sowie die Erdarbeiten. Hingegen die Bergungskosten sowie die finanziellen Aufwände für die Entschärfung und den Abtransport würden vom Staat getragen werden, heißt es laut Innenministerium. 

 

Kommt die Versicherung für Schäden auf?

Entstehen Schäden, beispielsweise durch die Sprengung der Bombe, können diese teilweise und unter Umständen von den Versicherungen der Betroffenen gezahlt werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist allerdings darauf hin, dass in seinen unverbindlichen Musterbedingungen für Versicherer Schäden, die auf Kriegsereignissen basieren, grundsätzlich nicht versichert sind. Das nennt sich Kriegsauschlussklausel. Allerdings seien Versicherungsunternehmen frei in ihrer Vertragsgestaltung und müssten die Kriegsauschlussklausel nicht übernehmen. Dem GDV zufolge gibt es Versicherer, deren Verträge keine Kriegsausschlussklausel enthalten. Sie sollten deshalb überprüfen, ob Ihre Gebäude- und Hausratsversicherung eine derartige Klausel enthält. In jedem Fall sollten Sie bei Schäden an Haus und Inventar durch eine Sprengung umgehend Ihre Versicherung informieren, um eventuelle Ansprüche zu klären. In Härtefällen kann auch die Gemeinde oder die Stadt für die Kosten aufkommen. Dies ist aber von Gemeinde zu Gemeinde verschieden und zu entscheiden. 

 

Was müssen Bauherren beachten?

Soll auf einem neuen Grundstück ein Haus errichtet werden, kann das Katasteramt dem Bauherren eine Sondierungspflicht auferlegen. Geht das Amt davon aus, dass sich auf dem Grundstück Kampfmittel befinden, so muss dies vor Baubeginn durch einen Experten überprüft werden. Die Kosten hierfür trägt der Eigentümer. Laut dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 4 und 12 muss dieser, wenn er seiner Sondierungspflicht nicht nachkommt, die Arbeiter auf der Baustelle über die möglichen Gefahren durch die Kampfmittel informieren. In diesem Fall kann allerdings das ausführende Bauunternehmen eine entsprechende Meldung an die Berufsgenossenschaft oder die Arbeitsschutzbehörde machen. Die Bauarbeiten könnten somit gestoppt werden. 

Trotz allen Kosten und Pflichten ist es wichtig, dass der Finder der Bombe nicht selbst Hand anlegt und versucht, den Blindgänger auf eine Faust zu entschärfen.


Verwendete Quellen:

          • Recherche im Internet
          • Nachrichtenagentur dpa
          • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
          • Bayern3

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